Das Österreichische Psychologenforum ist
seit dem 01.03.2006 online...
Was ist das Österreichische Psychologenforum ?
Das österreichische Psychologenforum ist die unabhängige Berufs- und
Interessenvertretung der in Österreich tätigen GesundheitspsychologInnen und
Klinischen PsychologInnen.
Zu den
statuarisch verankerten Aufgaben gehört neben der umfassenden
Vertretung der gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen
Interessen unseres Berufstandes auch die Mitwirkung an der Versorgung mit
gesundheitspsychologischen und klinisch-psychologischen Leistungen, vor
allem in Hinblick auf die Grundversorgung im Rahmen der österreichischen
Kranken- und Sozialversicherung (auf Krankenschein!). Das Österreichische
Psychologenforum ist österreichweit tätig und hat sich auch die Aufgabe
gestellt, in den Bundesländern effektive Strukturen zur Berufs- und
Interessenvertretung zu schaffen. Das Österreichische Psychologenforum ist
nicht gemeinnützig, sondern versteht sich eindeutig als berufliche
Interessenvertretung.
Warum ist eine rechtlich eigenständige Berufs- und Interessenvertretung
der GesundheitspsychologInnen und Klinischen PsychologInnen notwendig
geworden?
Seit 01.01.1991 ist das Österreichische Psychologengesetz in Kraft, das
für alle Absolventen eines Psychologiestudiums (derzeit noch Diplomstudium)
den Titelschutz bietet und die Berufsausübung von Psychologen im Bereich des
Gesundheitswesens regelt. Das bedeutet, dass in Österreich seit über 15 Jahren der Beruf des Psychologen/der Psychologin nicht näher
reglementiert wird, der Beruf des/der
Gesundheitspsychologen/-in bzw. des/der
klinischen Psychologen/-in aber eindeutigen gesetzlichen Regelungen
unterworfen ist.
War es bis vor kurzem dennoch möglich, die Berufsvertretung in eher
allgemeiner Weise zu regeln, wobei der Berufsverband der
Österreichischen
Psychologinnen und Psychologen (BÖP) als die allgemeine Interessenvertretung
der PsychologInnen und damit auch der Gesundheits-psychologInnen und
Klinischen PsychologInnen fungiert und in der Vergangenheit gute Arbeit
geleistet hat, bringen die aktuellen Entwicklungen im Gesundheitswesen mit
sich, dass nun die Interessenvertretung unserer Berufsgruppe expliziter und
präziser geregelt werden muss. Die neuen gesetzlichen Regelungen im Bereich
des Gesundheitswesens fordern von Interessenvertretungen freier Berufe
Strukturen mit eindeutigem Vertretungsanspruch und
transparenten Entscheidungs- und Verantwortungs-Strukturen.
Diese wären im Rahmen einer gesetzlichen
Interessenvertretung („Psychologenkammer“) gewährleistet, und wir
hoffen auch, dass in möglichst naher Zukunft die Interessen der
GesundheitspsychologInnen und der Klinischen PsychologInnen durch
eine Körperschaft öffentlichen Rechts vertreten wird. Es ist aber nun notwendig
—
vielleicht nur als Zwischenlösung — eine Struktur zu schaffen, die
einerseits als Vorläuferstruktur für die Psychologenkammer dienen kann und
diese nach der Beschlussfassung durch das Parlament gemeinsam mit dem
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen vorbereitet, und die
andererseits bis zur endgültigen Installierung der Psychologenkammer als die
Berufsvertretung der GP&KP fungieren kann.
Erfreulicherweise zeichnet es sich ab, dass es noch in diesem Jahr
gelingen wird, in einigen Bundesländern
Pilotprojekte zur klinisch-psychologischen Behandlung zu starten,
die auch dazu dienen sollen, klinisch-psychologische Behandlung im Rahmen
der Regelversorgung, also als Pflichtleistung der Sozialversicherung, zu
implementieren. Für die diesbezüglichen Verhandlungen — sowohl bundesweit
als auch auf Länderebene — und die Abwicklung der Projekte ist eine
Trägerstruktur notwendig, die eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt und
explizit als die Interessenvertretung der GesundheitspsychologInnen und
Klinischen PsychologInnen handelt.
Auch in Hinblick auf den Gesamtvertrag für klinisch-psychologische
Diagnostik und die Tätigkeit von Vertrags- und WahlpsychologInnen hat sich
immer mehr die Notwendigkeit gezeigt, dass ein eigener Rechtskörper als
explizite Interessenvertretung der klinischen PsychologInnen einen stabilen
Vertragspartner darstellt, mit dem langfristige Vereinbarungen getroffen
werden können.
Last but not least wird es in Zukunft auch notwendig sein, wenn es um die
Auseinandersetzung auf europäischer Ebene in Hinblick auf
berufliche
Qualifikationen und berufliche Standards geht, dass für den in Österreich
geregelten Beruf der GesundheitspsychologInnen und Klinischen PsychologInnen
eine eigene Berufsorganisation besteht.
Da es sich seit längerem abgezeichnet und in den letzten Monaten bestätigt
hat, dass eine Etablierung einer rechtlich eigenständigen beruflichen
Interessenvertretung im Rahmen einer allgemeinen Interessenvertretung für
PsychologInnen nicht möglich ist, haben wir uns — auch auf Anraten von
Experten des österreichischen Gesundheitswesen — zu diesem Schritt
entschlossen.
Am 17.02.2006 wurde das Österreichische Psychologenforum in
das Vereins-Register eingetragen und von der Vereinsbehörde aufgefordert,
seine Tätigkeit aufzunehmen.
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